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Verpflichtung auf das Datengeheimnis (§ 5 BDSG)
Hiermit erklärt das unterzeichnende Unternehmen / die unterzeichnende Person, dass ihm die einschlägigen Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) bekannt sind und es über die sich daraus ergebenden besonderen Anforderungen an die Datensicherheit und den Datenschutz im Rahmen der Geschäftsverbindung mit der WSTN GmbH vertraut gemacht und auf das Datengeheimnis (§ 5 BDSG) verpflichtet wurde.
Uns ist bekannt, dass Verstöße gegen das Datengeheimnis strafrechtlich verfolgt werden können. Sie können auch Anlass zu einer außerordentlichen Kündigung sein.
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