Seite 1 von 1
· Bei Nichttragen oder falschem Tragen von Gehörschutz in Lärmbereichen besteht die Gefahr einer bleibenden Schwerhörigkeit.
· Diese Schwerhörigkeit kann durch einzelne Lärmspitzen unmittelbar oder durch langjährigen Dauerlärm entstehen.
· Nichthören von Warnsignalen beim Tragen von ungeeignetem Gehörschutz kann zu Unfällen führen.
1. Gehörschutz muss im gekennzeichneten Lärmbereich von allen Personen getragen werden.
2. Gehörschutz muss über die gesamte Arbeitsschicht bzw. über alle Lärmphasen getragen werden.
3. Vor der Benutzung ist der Gehörschutz auf augenscheinliche Mängel zu überprüfen.
4. Gehörschutz muss richtig eingesetzt oder aufgesetzt werden (siehe Herstellerangaben).
5. Gehörschutz muss richtig eingesetzt oder aufgesetzt werden (siehe Herstellerangaben).
· Gehörschützer sind in geeigneten Behältern aufzubewahren.
· Sie sind nach den Herstellerangaben regelmäßig zu reinigen.
· Bei spröden Dichtungskissen an Kapseln sind die Kissen auszuwechseln.
Mit meiner Unterschrift bestätige ich den Inhalt gelesen und verstanden zu haben.
Etwas ist beim Verbinden mit dem Umfrageservers schiefgegangen. Ihre Antworten wurden wahrscheinlich nicht gespeichert. Bitte die Seite neu laden.